Die Digitalisierung der Stromversorgung schreitet mit dem Einbau intelligenter Messgeräte (Smart Meter) voran. Doch wie weit dürfen Netzbetreiber gehen, um diese Umstellung durchzusetzen? Eine aktuelle Entscheidung des OGH (vom 28.10.2024, 3 Ob 191/24w) setzt wichtige rechtliche Leitlinien.
Hintergrund des Falls:
Ein Netzbetreiber war gesetzlich verpflichtet, analoge Stromzähler durch Smart Meter zu ersetzen. Ein Kunde verweigerte mehrfach den Zugang zu den auf seiner Liegenschaft befindlichen Zählern, woraufhin der Netzbetreiber androhte, die Stromversorgung abzuschalten, falls der Zutritt weiterhin verweigert würde.
Während das Erstgericht den Antrag des Kunden, die Drohung und Durchführung der Stromabschaltung zu untersagen, abwies, gab das Rekursgericht diesem Antrag statt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung und stellte klar:
Selbsthilfe ist nicht zulässig.
Die Androhung einer Stromabschaltung ist kein angemessenes Mittel, um den Einbau eines Smart Meters zu erzwingen. Selbst wenn der Kunde seine Mitwirkung verweigert, darf der Netzbetreiber nicht eigenmächtig vorgehen. Stattdessen sind rechtliche Schritte einzuleiten, um den Anspruch durchzusetzen.
Warum ist diese Entscheidung wichtig?
- Klare Abgrenzung der Mittel: Der OGH betont, dass Maßnahmen wie die Stromabschaltung, die faktisch einer Selbsthilfe gleichkommen, unzulässig sind. Dies stärkt den Verbraucherschutz.
- Rechtsstaatlichkeit: Die Durchsetzung von Ansprüchen muss über gerichtliche Verfahren erfolgen und nicht über den Weg der Selbsthilfe.
- Vertrauensschutz: Der Zugang zu Strom ist ein zentraler Bestandteil moderner Lebensführung und darf nicht als Druckmittel missbraucht werden.
Fazit:
Netzkunden können ihre Rechte gestärkt sehen, während Netzbetreiber dazu angehalten werden, Konflikte im Rahmen klarer rechtlicher Vorgaben zu lösen.
Quelle: Zur Durchsetzung des Einbaus von intelligente… | OGH | ogh.gv.at
Autoren: Mag. Victoria Dangl
Matthias Rölz