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Klimaschutz – vom EGMR erstmals als Menschenrecht anerkannt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im April 2024 erstmals einer Klimaklage von 2.000 Mitgliedern des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz stattgegeben und klargestellt, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist.

Die Klimaseniorinnen sahen sich durch die unzureichende Klimapolitik in ihrem Menschenrecht auf Schutz ihres Lebens und Familienlebens verletzt; im Konkreteren sind ihr Leben, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihre Lebensqualität aufgrund ihres hohen Altes durch die Folgen der Erderwärmung, insbesondere die extremen Hitzewellen, besonders gefährdet. Der EGMR stellte fest, dass die Schweiz ihre Ziele bei der Treibhausgasverringerung klar verfehlt habe und erkannte in der unzureichenden Klimapolitik der Schweiz und dem damit einhergehenden mangelnden Schutz vor den Folgen des Klimawandels einen Verstoß gegen das Recht auf Privat- und Familienleben gemäß Art. 8 EMRK. Das Urteil fordert die Schweiz nun auf, ihre nationalen Regelungen zu verschärfen und einen konkreten Klimaplan zur Umsetzung der Klimaziele vorzubringen.

Das Urteil gilt als Präzedenzfall und Meilenstein für den Klimaschutz. Der EGMR hat die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Österreich im Verfassungsrang steht, interpretiert und diese Auslegung ist auch für die österreichischen Gerichte maßgeblich.

Quelle: Verein KlimaSeniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland [GC] – 53600 / 20 Judgment 9.4.2024 [GC]

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