Am 02.05.2025 wurde der Ministerialentwurf zur Novelle des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) in Begutachtung geschickt. Die Änderungen – mit geplanter Wirksamkeit ab 01.07.2025 – würden bei Inkrafttreten wesentliche Auswirkungen auf Immobilientransaktionen haben.
Mit der geplanten Gesetzesänderung soll das Grunderwerbsteuergesetz überarbeitet und insbesondere große Immobilientransaktionen via Share Deals steuerlich effektiver erfasst werden.
Vorgesehen sind:
- eine Senkung der Beteiligungsschwellen bei Gesellschafterwechseln (§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG) und Anteilsvereinigungen (§ 1 Abs 3 Z 2 GrEStG) von 95% auf 75%,
- die künftige Erfassung auch mittelbare Anteilsverschiebungen,
- eine „Börsenklausel“, welche Anteilsübertragungen von der Steuerpflicht ausnehmen soll, die an einer „Wertpapierbörse“ gehandelt werden;
- die Einführung der neuen Kategorie der „Immobiliengesellschaft“, die künftig gesondert besteuert werden soll. Eine solche Gesellschaft liege dann vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft überwiegend aus Grundstücken besteht. Für diese „Immobiliengesellschaft“ solle die Bemessungsgrundlage für die GrESt künftig nicht mehr der Grundstückswert sondern der Verkehrswert (gemeine Wert) sein. Außerdem wird der Steuersatz von 0,5% auf 3,5% angehoben,
Der Gesetzgeber verfolgt laut den Gesetzeserläuterungen das Ziel, bestehende steuerliche Lücken bei Share Deals zu schließen und diese künftig einer vergleichbaren steuerlichen Belastung wie klassische Asset Deals zu unterwerfen.
Fazit:
Wer Share Deals plant, sollte prüfen, welche steuerlichen Auswirkungen, im Besonderen im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer, diese nach dem 01.07.2025 haben werden.
Die Begutachtungsfrist der Novelle endet am 09.05.2025. Ob es tatsächlich zu diesen geplanten Änderungen, wie im Entwurf der Novelle abgebildet kommt, bleibt abzuwarten. Wir halten Sie über weitere Entwicklungen jedenfalls auf dem Laufenden!
Quelle: Entwurf BBG 2025 – Abgabenrecht: BEGUT_A8C54A48_57A1_4B1E_82E8_D62C82D4A174.pdf (bka.gv.at)
Autoren: Mag. Victoria Dangl
Matthias Rölz