{"id":3951,"date":"2025-04-01T12:53:10","date_gmt":"2025-04-01T12:53:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/?p=3391"},"modified":"2025-04-01T12:53:10","modified_gmt":"2025-04-01T12:53:10","slug":"pflichtteilsrecht-zeit-fuer-eine-kritische-neubewertung-was-gilt-es-bei-der-errichtung-eines-testaments-zu-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/en\/pflichtteilsrecht-zeit-fuer-eine-kritische-neubewertung-was-gilt-es-bei-der-errichtung-eines-testaments-zu-beachten\/","title":{"rendered":"Pflichtteilsrecht: Zeit f\u00fcr eine kritische Neubewertung? Was gilt es bei der Errichtung eines Testaments zu beachten!"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Pflichtteilsrecht garantiert bestimmten Angeh\u00f6rigen einen Mindestanteil am Erbe \u2013 selbst gegen den Willen des Erblassers. Vom Pflichtteil erfasst sind die Nachkommen (die Kinder, oder wenn diese bereits verstorben sind die Enkel) und der\/die Ehepartner:In.<\/p>\n\n\n\n<p>Urspr\u00fcnglich (im Jahr 1811) wurde es geschaffen, um die Versorgung der Hinterbliebenen sicherzustellen. In unserer modernen Gesellschaft sin die Pflichtteilsberechtigten in der Regel jedoch bereits wirtschaftlich unabh\u00e4ngig und stellt sich zunehmend die Frage, ob es noch zeitgem\u00e4\u00df ist, dass der Gesetzgeber Erblassern vorschreibt, wem ein Teil ihres Verm\u00f6gens zusteht. Bislang ist eine Neubewertung dieses Rechtsinstitutes jedoch ausgeblieben, weshalb es der Erblasser bei der Errichtung seines Testaments unver\u00e4ndert zu beachten hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Testierfreiheit vs. Pflichtteil:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auf der einen Seite steht das Recht auf freie Verf\u00fcgung \u00fcber das eigene Verm\u00f6gen des Erblassers und auf der anderen Seite soll das Pflichtteilsrecht Angeh\u00f6rige vor un\u00fcberlegten oder beeinflussten Entscheidungen des Erblassers sch\u00fctzen und daher eine Balance zwischen der Testierfreiheit des Erblassers und den Interessen der Angeh\u00f6rigen schaffen. Oft verpflichten Pflichtteilsanspr\u00fcche die Erben dazu, etwa bei Immobilien oder anderer nicht leicht liquidierbarer Verm\u00f6genswerte, diese zu ver\u00e4u\u00dfern, um den Pflichtteil zu erf\u00fcllen, was eine Zerschlagung des Verm\u00f6gens bedeutet.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich vor der Errichtung eines Testaments eine umfassende Auseinandersetzung mit den Regelungen des geltenden Pflichtteilsrechts, insbesondere im Hinblick auf die komplexen Berechnungen und m\u00f6glichen Anrechnungsregelungen von fr\u00fcheren Schenkungen des Erblassers.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Eckpunkte des Pflichtteilsrechts:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Pflichtteilsrecht sichert dem Pflichtteilsberechtigten, als \u00fcbergangenen gesetzlichen Erben, einen Mindestanteil am Erbe, wenn er nach einem Testament zu wenig oder nicht erh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Pflichtteilsberechtigte <\/strong>sind die Kinder bzw. Enkel, falls ein Kind bereits verstorben ist, und die Ehepartner oder eingetragene Partner.<\/p>\n\n\n\n<p>Die <strong>H\u00f6he<\/strong> des Pflichtteils entspricht der H\u00e4lfte des gesetzlichen Erbteils. H\u00e4tte ein Ehegatte beispielsweise einen gesetzlichen Erbteil von 1\/3, so ist ein Pflichtteil 1\/6.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Pflichtteil kann bereits durch eine Zuwendung auf den Todesfall oder eine Schenkung unter Lebenden gedeckt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Pflichtteilsanspruch ist eine reine <strong>Geldforderung<\/strong>. Der Pflichtteilsberechtigte hat keinen Anspruch auf eine bestimme Sache.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Pflichtteilsanspruch richtet sich bis zur Einantwortung <strong>gegen die Verlassenschaft<\/strong> und nach der Einantwortung gegen die <strong>Erben<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Unter bestimmten Voraussetzungen kann der zustehende Pflichtteil letztwillig auf die H\u00e4lfte <strong>gemindert <\/strong>werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kein Pflichtteilsanspruch<\/strong> entsteht, wenn der eigentlich Berechtigte erbunw\u00fcrdig ist, g\u00fcltig enterbt wurde oder auf den Pflichtteil g\u00fcltig verzichtet hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ihre kompetente Unterst\u00fctzung:<\/strong><br>Unsere Kanzlei steht Ihnen bei Fragen rund um das Pflichtteilsrecht und weitere erbrechtliche Angelegenheiten, wie der Aufsetzung, Errichtung und Registrierung von Testamenten, kompetent zur Seite. Ob es um die Berechnung von Pflichtteilsanspr\u00fcchen, Anrechnungsfragen oder die Durchsetzung Ihrer Rechte geht \u2013 bietet Ihnen unsere Erbrechtsexpertin Frau Dr. Julia Hauswirth-Kleiber fundierte Beratung und individuelle L\u00f6sungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Quellen: <em>Stockhammer<\/em>, Das Pflichtteilsrecht wird immer mehr zur Last, Die Presse &#8211; Recht 2025\/86;<br><em>Haunschmidt\/Haunschmidt<\/em>, Erbschaft und Testament<sup>7<\/sup>\u00a0(2024)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">Autoren: Mag. Victoria Dangl,<br>Matthias R\u00f6lz<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Pflichtteilsrecht garantiert bestimmten Angeh\u00f6rigen einen Mindestanteil am Erbe \u2013 selbst gegen den Willen des Erblassers. Vom Pflichtteil erfasst sind die Nachkommen (die Kinder, oder wenn diese bereits verstorben sind die Enkel) und der\/die Ehepartner:In. Urspr\u00fcnglich (im Jahr 1811) wurde es geschaffen, um die Versorgung der Hinterbliebenen sicherzustellen. 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