{"id":2274,"date":"2022-07-25T13:41:37","date_gmt":"2022-07-25T13:41:37","guid":{"rendered":"https:\/\/hauswirth-kleiber.at\/?p=2274"},"modified":"2023-08-14T14:51:53","modified_gmt":"2023-08-14T14:51:53","slug":"homeoffice-im-ausland-rechtliche-rahmenbedingungen-teil-1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/en\/homeoffice-im-ausland-rechtliche-rahmenbedingungen-teil-1\/","title":{"rendered":"Homeoffice im Ausland \u2013\u00a0Rechtliche Rahmenbedingungen (Teil 1)\u00a0"},"content":{"rendered":"\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren!&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Befeuert durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erfreut sich Homeoffice \u2013 und zwar auch vom Ausland aus \u2013 wachsender Beliebtheit.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>In der vorliegenden Aussendung wollen wir Ihnen einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die arbeitsver-tragsrechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Verrichtung von Homeoffice im Ausland geben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Kann Homeoffice auch vom Ausland aus verrichtet werden?&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nach der Definition des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (kurz: AVRAG) liegt Homeoffice dann vor, \u201e<em>wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer regelm\u00e4\u00dfig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt<\/em>\u201c.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesetzesmaterialien stellen auf die \u201ePrivatwohnung\u201c des Dienstnehmers ab. Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass der Dienstnehmer seine Arbeitsleistung nicht auch von seiner Wohnung im Ausland aus verrichten kann, finden sich im Gesetz nicht. Begr\u00fcndet ein Dienst-nehmer sohin einen Wohnsitz im Ausland stehen die gesetzlichen Bestimmungen der Verrichtung von Homeoffice vom Ausland aus nicht entgegen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Muss der Dienstgeber einer Homeoffice-T\u00e4tigkeit im Ausland zustimmen?&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Um die T\u00e4tigkeit eines Dienstnehmers ins Homeoffice verlagern zu k\u00f6nnen, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer. Egal, ob der Dienstnehmer eine Homeoffice-T\u00e4tigkeit von seiner Wohnung in \u00d6sterreich aus oder von seiner Wohnung im Ausland aus \u00fcbernehmen will, bedarf es daher der Zustimmung des Dienstgebers.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Da nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes eine \u201e<em>schriftliche Vereinbarung<\/em>\u201c verlangt ist, w\u00e4re aber etwa auch eine einseitige \u201eVersetzung\u201c des Dienstnehmers ins Homeoffice durch den Dienstgeber nicht m\u00f6glich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Kann eine Homeoffice-Vereinbarung auch wieder aufgel\u00f6st werden?&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Homeoffice-Vereinbarung kann sowohl vom Dienstgeber, als auch vom Dienstnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Letzten eines Kalendermonats gel\u00f6st werden. Die Vereinbarung \u00fcber die Aufnahme einer Homeoffice-T\u00e4tigkeit kann aber auch eine Befristung sowie eine K\u00fcndigungsregelung beinhalten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Unterbleibt eine K\u00fcndigungsvereinbarung, ist eine grundlose einseitige Beendigung des Homeoffice grunds\u00e4tzlich nicht m\u00f6glich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Tipp: Die erg\u00e4nzende Vereinbarung einer (grundlosen) K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeit von Homeoffice-Vereinbarungen ist daher jedenfalls anzuraten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Welches Recht gelangt auf das Dienstverh\u00e4ltnis bei Verrichtung von Homeoffice im Ausland zur Anwendung?&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Dienstvertrag eines \u00f6sterreichischen Dienstnehmers, der f\u00fcr eine \u00f6sterreichische Dienstgeberin eine Arbeitsleistung von seiner Wohnung im Ausland aus erbringt, unterliegt grunds\u00e4tzlich dem von den Parteien im Dienstvertrag gew\u00e4hlten Recht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Wurde im Dienstvertrag keine Rechtswahl getroffen, unterliegt der Dienstvertrag dem Recht des Staates, in dem (oder andernfalls von dem aus) der Dienstnehmer in Erf\u00fcllung des Dienstvertrages gew\u00f6hnlich seine Arbeit verrichtet. Nur wenn der Dienstnehmer seine Arbeit blo\u00df vor\u00fcbergehend (etwa f\u00fcr einige Wochen) vom Ausland aus errichtet, w\u00fcrde dies keinen Wechsel des anwendbaren Rechts nach sich ziehen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Wird die Arbeitsleistung aber f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum vom Ausland aus erbracht und dort im Homeoffice der gew\u00f6hnliche Arbeitsort begr\u00fcndet, so f\u00fchrt dies grunds\u00e4tzlich zur <strong>Anwendbarkeit des ausl\u00e4ndischen Rechts <\/strong>auf das Dienstverh\u00e4ltnis mit dem Dienstnehmer.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Tipp<\/strong>: Sollte einem Dienstnehmer eine Homeoffice-T\u00e4tigkeit vom Ausland aus erm\u00f6glicht werden, w\u00e4re jedenfalls die Vereinbarung einer ausdr\u00fccklichen Rechtswahl anzuraten, sodass beide Parteien Kenntnis davon haben, welches Recht auf das Dienstverh\u00e4ltnis zur Anwendung gelangt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Kann durch die Vereinbarung \u00f6sterreichischen Rechts die Anwendbarkeit ausl\u00e4ndischer Rechtsnormen vollkommen ausgeschlossen werden?&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Trotz einer allf\u00e4lligen vertraglichen Vereinbarung \u00f6sterreichischen Rechts sind zwingende Normen des ausl\u00e4ndischen Rechts zu beachten. Die Rechtswahl der Parteien darf n\u00e4mlich nicht dazu f\u00fchren, dass dem Arbeitnehmer der Schutz entzogen wird, der ihm durch Regelungen des ausl\u00e4ndischen Rechts gew\u00e4hrt wird und von dem durch Vereinbarung nicht abgewichen werden kann.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Aus diesem Grund kann mittels freier Rechtswahl nicht vom Mindeststandard des ausl\u00e4ndischen Rechts abgewichen werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ferner schlagen so genannte \u201eEingriffsnormen\u201c auch im Falle einer Rechtswahl immer durch. Eine \u201eEingriffsnorm\u201c ist eine zwingende Vorschrift, deren Einhaltung von einem Staat als so entscheidend f\u00fcr die Wahrung seines \u00f6ffentlichen Interesses (insbesondere seiner politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Organisation) angesehen wird, dass sie \u2013 ungeachtet der Rechtswahl \u2013 gelten sollen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Regelungen sind etwa auch der Grund daf\u00fcr, warum bei einer Homeoffice-T\u00e4tigkeit in Deutschland (um ein konkretes Beispiel zu nennen) Vorsicht geboten ist: In Deutschland m\u00fcssen K\u00fcndigungen grunds\u00e4tzlich begr\u00fcndet werden; in \u00d6sterreich nicht. Die Bestimmungen des deutschen Rechts sind f\u00fcr den Dienstnehmer im Bereich des K\u00fcndigungsrechts sohin g\u00fcnstiger als die Bestimmungen des \u00f6sterreichischen K\u00fcndigungsrechts. Bei einer Homeoffice-T\u00e4tigkeit in Deutschland kommt es daher \u2013 ungeachtet der Vereinbarung \u00f6sterreichischen Rechts \u2013 zu einem Durchgriff der deutschen Beendigungsregelungen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die ausdr\u00fcckliche Vereinbarung der Anwendbarkeit \u00f6sterreichischen Rechts sch\u00fctzt daher nicht vollst\u00e4ndig vor der Anwendbarkeit des ausl\u00e4ndischen Rechts.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Tipp: Zur Abw\u00e4gung der rechtlichen Risiken bei Gew\u00e4hrung einer Homeoffice-T\u00e4tigkeit im Ausland, sollte daher auch ein Rechtsexperte des T\u00e4tigkeitsstaates hinzugezogen werden.<em>&nbsp;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Aussendung einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die arbeitsvertraglichen Bestimmungen mit Zusammenhang mit einer Homeoffice-T\u00e4tigkeit im Ausland geben konnten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>In unserer n\u00e4chsten Aussendung d\u00fcrfen wir Sie gerne \u00fcber die sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Problemfelder informieren, die es im Zusammenhang mit einer Homeoffice-T\u00e4tigkeit vom Ausland aus zu beachten gilt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr R\u00fcckfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verf\u00fcgung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Julia Hauswirth-Kleiber&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Befeuert durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erfreut sich Homeoffice \u2013 und zwar auch vom Ausland aus \u2013 wachsender Beliebtheit.\u00a0<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":2791,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[23],"tags":[],"class_list":["post-2274","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-rechtsanwalt"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2274","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2274"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2274\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2738,"href":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2274\/revisions\/2738"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2791"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2274"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2274"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hauswirth-kleiber.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2274"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}